ASB Baden-Württemberg e. V. | Unsere Satzung

Hand in Hand: individuelle Verantwortung in gesetzlichem Einklang

Der Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. ist ein eingetragener Verein, der aus dem Landesverband und seinen regionalen Gliederungen besteht. Der Verein handelt durch seine Organe:

  • Die Landeskonferenz als Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB
  • Der Landesausschuss, der Landesvorstand, die Landeskontrollkommission


Für die Mitgliederversammlungen, die Vorstände und Kontrollkommissionen der regionalen Gliederungen gilt dies entsprechend.

Die Verfassung unseres Vereins wird geregelt durch:

Die Satzung des ASB

Unsere Satzung folgt dem Grundsatz des Vereinsrechts, wonach der Verein im Rahmen der geltenden Gesetze sämtliche Angelegenheiten im Wege der Rechtssetzung und Selbstverwaltung eigenständig zu regeln hat (Vereinsautonomie). Der Inhalt der Vereinssatzung kann daher im Rahmen der zwingenden Vorschriften des Bügerlichen Gesetzbuches über das Vereinsrecht grundsätzlich frei festgelegt werden, jedoch dürfen Satzungsbestimmungen nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Die Vereinssatzung ist für jedes Mitglied grundsätzlich bindend.

Die gesetzlichen Vorschriften des Vereinsrechts

Das Gesetz verlangt, dass bestimmte Vorschriften in der Satzung enthalten sein müssen (sog. Mussvorschriften); von anderen Bestimmungen verlangt es, dass sie in der Satzung enthalten sein sollen (sog. Sollvorschriften). Zur Gruppe der Mussvorschriften gehören die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, seinen Namen, seinen Sitz sowie darüber, dass er in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Zur Gruppe der Sollvorschriften gehören jene über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, ob und ggfs. welche Beiträge zu leisten sind, ferner Bestimmungen über die Bildung des Vorstandes, über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, sowie über die Form der Einberufung und über die Beurkundung der gefassten Beschlüsse.


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