Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Reden ist Gold! Neue Mitarbeitende werben zahlt sich aus.

Machen Sie mit – und gehen Sie als einer der Gewinner aus unserem Programm der Mitarbeitenden-Werbung hervor.

Dazu informieren Sie sich im ASB-Stellenmarkt oder bei Ihrer Führungskraft über unsere offenen Stellen. Dann sprechen Sie Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder, die Sie für qualifiziert und geeignet
halten, darauf an und motivieren sie dazu, sich auf eine Stelle bei uns zu bewerben. Sprechen Sie dabei ruhig auch über die Vorzüge des ASB als Arbeitgeber. Unsere ASB spezifischen Zusatzleistungen finden Sie hier: www.asb-bw.de/benefits

Füllen Sie das Formular „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ aus und leiten es an die bewerbende Person weiter, damit es der Bewerbung beigefügt werden kann. So wissen wir, dass die Bewerbung aufgrund einer Empfehlung von Ihnen zustande kam. Wenn es dann zu einer Neueinstellung über den sechsten Monat hinaus kommt, erhalten sowohl Sie als auch der/die neue Kollege/in mit der nächstmöglichen Abrechnung die entsprechende Geldprämie ausgezahlt.

Das Programm gilt für alle Beschäftigten in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder Freiwilligendienst beim ASB Baden-Württemberg e. V. (einschließlich der ASB-Casa-Vital GmbH, der Seniorenresidenz Charlottenhof GmbH sowie der ASB Schwendi GmbH).

Berücksichtigt werden nur Bewerbungen für hauptamtliche Stellen im Bereich der Fachkräfte oder Hilfskräfte in allen Dienstleistungs- und Verwaltungsbereichen sowie Bewerbungen für Freiwilligendienste (BFD oder FSJ). Bewerbungen für Aushilfen (GfB, Werkstudenten etc.) finden keine Berücksichtigung.

Geworben werden können alle Freunde, Bekannte oder Verwandte des Mitarbeitenden, sofern es sich hierbei um persönliche Kontakte des entsprechenden Mitarbeitenden handelt.Es können nur neue Kolleginnen und Kollegen geworben werden. Neue Kolleginnen und Kollegen sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit dem ASB Baden-Württemberg e. V. und vorgenannten Tochterunternehmen stehen/standen und bereits eingestellt wurden.

Mitarbeitende werben Mitarbeitende – ein Gewinn für alle!

Die Höhe der Prämie wurde wie folgt durch den Personalausschuss für das erfolgreiche Werben von Kollegen und Kolleginnen festgelegt:

 

Sie kennen einen Menschen, der perfekt zum ASB passt?

Füllen Sie einfach das Formular „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ aus
und leiten an das potenzielle Teammitglied weiter.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Mitarbeitende kann ich für den ASB werben?

Da gibt es keine Grenzen! Jeder kann – und sollte sogar – im Rahmen des Bedarfs so viele Personen werben wie möglich.

Wann wird die Prämie gezahlt?

Wenn der/die geworbene Mitarbeitende länger als sechs Monate beim ASB beschäftigt ist, erhält der werbende sowie der geworbene Mitarbeitende die Prämie mit der nächstmöglichen Abrechnung.

Können Mitarbeitende für andere ASB Regionen geworben werben?

Ja! Es spielt keine Rolle, in welcher ASB Region oder GmbH die neue Einstellung erfolgt. Als einzige Voraussetzung muss der Arbeitsplatz des/der neuen Mitarbeitenden zum ASB Baden-Württemberg e. V., der Seniorenresidenz Charlottenhof GmbH, der ASB-Casa-Vital GmbH oder zur ASB Schwendi GmbH gehören.

Kann ich das Formular „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ nachreichen?

Im Prinzip ja! Allerdings muss das ausgefüllte Formular vor dem ersten Bewerbungsgespräch vorliegen.

Können auch Mitarbeitende werben, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis sind?

Theoretisch ja. Dabei muss jedoch der Auszahlungstermi der Prämie noch im Zeitraum des Beschäftigtenverhältnis des/der Mitarbeitenden liegen.

Können Mitarbeitende für befristete Verträge geworben werden?

Ja, wenn der Vertrag mindestens über 12 Monate läuft.

Sind die Prämien – 3.000 Euro, 1.500 Euro, 500 Euro – steuerfrei?

Leider nein. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungspflichtig, der Betrag wird daher bei der Bruttovergütung dazugerechnet.

Kann ich auch Teilzeitkräfte im Rahmen des Programms werben?

Ja! Dann ist die Voraussetzung allerdings, dass die neuen Mitarbeitenden hauptberuflich und nicht als Aushilfskräfte eingestellt werden.

Wo erfahre ich den konkreten Bedarf an neuen Mitarbeitenden?

Einfach und direkt sehen Sie die offenen Stellen auf unserer Website oder Sie fragen bei Ihrer Geschäftsführung, Personalverwaltung oder Leitungskraft nach.


Noch Fragen zur Aktion?

 

Hier erhalten Sie den detaillierten Flyer --> FLYER Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Ihre Fragen richten Sie am Besten zunächst an die Leitungskräfte Ihrer ASB Region.

Darüber hinaus können Sie auch Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle des ASB Baden-Württemberg e. V. aufnehmen. Per Telefon: 0711 44013-0 oder per E-Mail an bewerbung@asb-bw.de