Nachweis der Elterneigenschaft

Um den Nachweis der Elterneigenschaft nach § 55 Abs. 3 SGB IV zu erbringen, steht Ihnen ab sofort ein PDF-Formular zur Verfügung.
Bitte laden Sie sich das Formular herunter, füllen es aus und geben es unterschrieben bei der Personalabteilung Ihrer regionalen Gliederung ab.

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